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   LAG Hessen, 01.03.1999 - 9 Ta 81/99   

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https://dejure.org/1999,13394
LAG Hessen, 01.03.1999 - 9 Ta 81/99 (https://dejure.org/1999,13394)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.03.1999 - 9 Ta 81/99 (https://dejure.org/1999,13394)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. März 1999 - 9 Ta 81/99 (https://dejure.org/1999,13394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 672 (Ls.)
  • NZA-RR 1999, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 02.08.2005 - 13 Ta 208/05

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Der für die Kostenfestsetzung zuständige Rechtspfleger soll im Rahmen der §§ 103 ff. ZPO nur kostenrechtliche Gesichtspunkte beachten müssen, materiell-rechtliche nur dann, wenn sie unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (Hessisches LAG vom 01. März 1999 - 9 Ta 81/99 - und statt vieler Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 104, Randziff. 13).
  • LAG Hessen, 04.08.1999 - 9 Ta 570/99

    Geltendmachung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

    Die Richtigkeit dieser Auffassung zeigt sich im vorliegenden Fall: Die für die Kostenfestsetzung zuständige Rechtspflegerin soll im Rahmen des §§ 103 ff. ZPO nur kostenrechtliche Gesichtspunkte beachten müssen, materiell-rechtliche nur dann, wenn sie rechtskräftig festgestellt sind (HessLAG Beschl. v. 01.03.1999 - 9 Ta 81/99; OLG Stuttgart Beschl. v. 17.11.1983 - 8 W 414/83 - JurBüro 1984, 608; OLG Düsseldorf Beschl. v. 19.01.1996 - 10 W 225/95 - Rechtspfleger 1996, 373 f.; Zöller/Herget, ZPO , 21. Aufl., §§ 103, 104 ZPO Rn 13 und 21 "Aufrechnung"; Thomas/Putzo, ZPO , 20. Aufl., § 104 Rn 13).
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